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FACHGEBIETE

§ Arbeitsrecht


Das Arbeitsrecht regelt sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie deren Vertretungsorganen. Die Problemfelder in diesem Bereich sind zahlreich: so ist die Gesetzgebung – teils beeinflusst von Vorgaben der Europäischen Union – im ständigen Fluss, neue Entscheidungen der Obergerichte sind zu beachten. Nicht immer sind die so entstehenden legislativen Vorgaben schlüssig und zueinander konsistent.

Unsere Kanzlei hilft Ihnen dabei, den Überblick zu bewahren und optimale Lösungen Ihrer Fragestellungen zu erzielen.

§ Erbrechts


Die Bürogemeinschaft Roy und Wölfer berät Sie umfassend in allen Bereichen des Erbrechts und der Unternehmensnachfolge. Die Erstellung von Testamenten oder Erbverträgen ebenso wie die Durchsetzung oder Abwehr von Erbteils- und Pflichtteilsansprüchen gehört in dieses Spektrum.

Aber auch ist die Strukturierung und Weitergabe von Privatvermögen an die nächste Generation sowie die Nachfolgegestaltung in Unternehmen ein Schwerpunkt der Beratungspraxis. Hierbei gilt es, dem vielschichtigen Ineinandergreifen von Erb-, Familien-, Gesellschafts- und Steuerrecht Aufmerksamkeit zu schenken, um sicherzustellen, dass für unsere Mandanten ein optimales Ergebnis erreicht werden kann.

Die steuerrechtliche Beratung der Vermögensnachfolge wird hierbei in Zusammenarbeit mit einer uns verbundenen Steuerberaterkanzlei gewährleistet.

§ Familienrecht


Das Familienrecht betrifft das Rechtsverhältnis derjenigen Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Des Weiteren fällt in dieses Rechtsgebiet die Vormundschaft, die Pflegschaft, die rechtliche Betreuung und das gesetzliche Vertretungsrecht.

Die Lebenswirklichkeit belegt, dass Ehen oder Partnerschaften scheitern können. Wenn dies geschieht, ist eine für beide Seiten vernünftige und ausgewogene Verständigung über die Folgen der Trennung meist schwierig. So sollte bereits „in guten Zeiten“ diese Eventualität bedacht werden, indem die Eheleute oder Partner sich durch uns über die Folgen einer Trennung, über die Möglichkeit eines Ehevertrages oder einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung beraten lassen.

Hierbei sind nicht nur vermögenrechtliche Aspekte, wie Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Trennungs-, nachehelicher- und Kindesunterhalt zu regeln, sondern auch die Beziehung zu den gemeinsamen Kindern, so das elterliche Sorgerecht, das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Umgangsrecht einer interessengerechten Lösung zuzuführen.

Wir unterstützen Sie bei all diesen Sachverhalten; selbstverständlich begleiten wir Sie in einem Scheidungsverfahren, in Scheidungsfolgeverfahren oder in Kindschaftsverfahren vor Gericht.

§ Verkehrsrecht

 
Das Verkehrsrecht betrifft jeden – sei es als Fußgänger, Fahrradfahrer oder Autofahrer; keiner ist davor gefeit, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden.

In der Folge sieht man sich als Geschädigter stets mit einem großen Versicherungskonzern als „Gegner“ konfrontiert – die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers.

Diese Versicherungen sind Profis auf ihrem Gebiet, weshalb ein unfallbetroffener Mandant in der Regel nicht alle seine – ihm zustehenden – Ansprüche realisieren wird, da die Versicherer durch ein geschicktes „Schadensmanagement“ und als Interessenvertreter des Unfallverursachers bestrebt sind, die Unfallkosten gering zu halten.

Auch hier gilt der Spruch: „Wo kein Kläger, da kein Richter.“ Wer demnach die sich ständig ändernde Rechtsprechung in der Unfallschadensabwicklung nicht kennt, kann die ihm zustehenden Ansprüche nicht geltend machen – ohne eine professionelle Anspruchsbegründung geht der Mandant dann regelmäßig leer aus. Wir helfen Ihnen bei der Schadensregulierung schnell und kompetent – auf Augenhöhe mit den Versicherern der Gegenseite.

Neben dem Schadensrecht gehört zum Verkehrsrecht ebenso das (Verkehrs-)Strafrecht, das Recht der Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren) und das Verwaltungsrecht (z.B. Führerscheinverfahren).

Wir unterstützen Sie demnach außergerichtlich wie gerichtlich bei Durchsetzung von Sach- und Personenschäden im Unfallrecht, bei der Verteidigung in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, bei der Beratung und Vertretung bei Führerscheinmaßnahmen im Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und im Verwaltungsverfahren (Entzug und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, Fahrverbot, MPU-Verfahren).

Wir helfen Ihnen bei Fragestellungen mit Ihrer Haftpflicht- oder Kaskoversicherung.

§ Verwaltungsrecht


Das Verwaltungsrecht umfasst eine Vielzahl von Themen; so gibt es Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Natur- und Umweltschutzrecht, Erschließungsbeitragsrecht, Lizenzvergabenrecht, allgemeines und besonderes Polizeirecht.

In all diesen Bereichen müssen sich die Bürger mit staatlichen Institutionen auseinandersetzen. Sie müssen Konzessionen, Zulassungen beantragen, benötigen Schutz vor staatlichen Eingriffen in deren persönliche Rechtsphären (Fortbewegungsfreiheit, körperliche Integrität, Vermögenspositionen).

Wir beraten Sie in dieser stets regelungsdichter werdenden Materie und begleiten Sie in den Verfahren vor den Verwaltungsbehörden bzw. vor den Verwaltungsgerichten bundesweit.

§ Strafrecht


Das Strafrecht ist in einem Rechtsstaat die „ultima ratio“ – das letzte Mittel, um eine Rechtsverletzung zu ahnden. Die einzelnen Straftatbestände stehen für sich allein, sie sind nicht analogiefähig, wie zum Beispiel im Zivil- oder Verwaltungsrecht. Es ist ausgeschlossen, ähnliche Sachverhalte „ähnlich“ zu ahnden, wenn das fragliche Täterverhalten nicht ausdrücklich im Strafgesetz bzw. in den strafrechtlichen Nebengesetzen als verbotene Handlungsweise benannt ist.

Weil die Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung die einschneidenden sind, die ein Rechtsstaat aufzubringen in der Lage ist, sind an die Überführung des Verdächtigen hohe Ansprüche zu stellen. Der Staat, in Form der Staatsanwaltschaft, muss dem Verdächtigen die Tatbegehung beweisen;

gelingt ihm das nicht zur vollsten Überzeugung des Gerichts gilt: „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten.
Diese Prinzipen gelten nicht nur für Kapitalverbrechen (Mord, Totschlag etc.), sondern sind die allgemein zu beachtenden Grundsätze in jedem Strafverfahren, also ebenso beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort („Fahrerflucht“), § 142 StGB, beim Erschleichen von Leistungen („Schwarzfahren“), § 265a StGB, bei einer falschen uneidlichen Aussage (z.B. vor Gericht), § 153 StGB, bei Betrug, § 263 StGB, Beleidigung, § 185 StGB, oder beim Nachstellen („Stalking“), § 238 StGB.

Der Betroffene genießt in jedem Einzelfall und auch bei allen „alltäglicheren“ Tatvorwürfen den umfänglichen rechtsstaatlichen Schutz vor und im Strafverfahren. Hierfür bieten wir Ihnen unsere Hilfe.


§ Mietrecht

 
Beim Mietrecht steht die Gebrauchsüberlassung einer vertragsgemäßen Wohneinheit und deren pünktliche Mietzinszahlung im Vordergrund, mit allen damit verbundenen Problemkreisen wie Kündigungsausschluss, Mietmängel, Kautionsfragen, Schadensersatzansprüche, Modernisierung u. a.. Die diesbezügliche Beratung, Klärung von Rechtsproblemen und die gerichtliche Vertretung übernehmen wir gerne für Sie.

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